| Auszug aus den Aufgaben des Sondereigentums-
und Mietenverwalters. (Grundbegriffe)
Der Sondereigentumsverwalter vertritt die Interessen des Wohnungseigentümers
in folgenden Bereichen:
- Erledigung des mündlichen und schriftlichen Umgangs mit dem Mieter
der Wohnung
- Abschluß von Mietverträgen in Absprache mit dem Eigentümer,
Festlegung des Mietpreises unter Berücksichtigung der ortsüblichen
Miete, Verwaltung der Mietkaution
- Durchführung von Mieterhöhungen während der Mietzeit
- Kontrolle der Erfüllung des Mietvertrages während der Mietzeit
und bei Auszug des Mieters. Hierzu gehört die Wohnungsabnahme (Überprüfung
der vertraglich vereinbarten Renovierungsmaßnahmen). Der Verwalter
erstellt ein Übergabeprotokoll
- Regelmäßige Kontrolle der Mieteingänge
- Mahnung bei Verzug
- Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten mit dem Mieter
- Abwicklung von Versicherungsschäden
Kontoführung und Abrechnung des Mietkontos
Dem Verwalter werden folgende Vollmachten erteilt.
- Vollmacht zur Abwicklung von Versicherungsschäden.
- Vollmacht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung, sofern
der Eigentümer nicht persönlich teilnehmen kann
- Vollmacht zur Eröffnung und Führung des Mietkontos und des
Instandhaltungs-/Rücklagenkontos
- Vollmacht zum Empfang von Steuerbescheiden - hier insbesondere Grundsteuerbescheide
- und Abrechnung dieser Beträge mit dem Mieter.
- Vollmacht zur Vertretung des Eigentümer bei allen Behörden,
soweit eine Abwicklung im Rahmen des oben benannten Aufgabenbereiches
erforderlich ist.
- Vollmacht zur Kündigung von Mietverhältnissen sofern ein
wichtiger Grund vorliegt (Zahlungsrückstand usw.).
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