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Kaufmannschaft zu Lübeck
       
 

Mietenverwaltung    
   
Im Bereich der Mietzinshaus und Sondereigentumsverwaltung bieten wir folgende Leistungen:
 
 

Auszug aus den Aufgaben des Sondereigentums- und Mietenverwalters. (Grundbegriffe)

Der Sondereigentumsverwalter vertritt die Interessen des Wohnungseigentümers in folgenden Bereichen:

  • Erledigung des mündlichen und schriftlichen Umgangs mit dem Mieter der Wohnung
  • Abschluß von Mietverträgen in Absprache mit dem Eigentümer, Festlegung des Mietpreises unter Berücksichtigung der ortsüblichen Miete, Verwaltung der Mietkaution
  • Durchführung von Mieterhöhungen während der Mietzeit
  • Kontrolle der Erfüllung des Mietvertrages während der Mietzeit und bei Auszug des Mieters. Hierzu gehört die Wohnungsabnahme (Überprüfung der vertraglich vereinbarten Renovierungsmaßnahmen). Der Verwalter erstellt ein Übergabeprotokoll
  • Regelmäßige Kontrolle der Mieteingänge
  • Mahnung bei Verzug
  • Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten mit dem Mieter
  • Abwicklung von Versicherungsschäden

Kontoführung und Abrechnung des Mietkontos

Dem Verwalter werden folgende Vollmachten erteilt.

  1. Vollmacht zur Abwicklung von Versicherungsschäden.
  2. Vollmacht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung, sofern der Eigentümer nicht persönlich teilnehmen kann
  3. Vollmacht zur Eröffnung und Führung des Mietkontos und des Instandhaltungs-/Rücklagenkontos
  4. Vollmacht zum Empfang von Steuerbescheiden - hier insbesondere Grundsteuerbescheide - und Abrechnung dieser Beträge mit dem Mieter.
  5. Vollmacht zur Vertretung des Eigentümer bei allen Behörden, soweit eine Abwicklung im Rahmen des oben benannten Aufgabenbereiches erforderlich ist.
  6. Vollmacht zur Kündigung von Mietverhältnissen sofern ein wichtiger Grund vorliegt (Zahlungsrückstand usw.).